Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2024
Löschungsankündigung
15.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2023
Sonstiges
07.07.2023
Sonstiges
29.08.2017
Eröffnungen
22.05.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
03.11.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 06.07.2012 bis zum 31.12.2012
04.04.2012
Neueintragungen